Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von

 Kristin Münch

- Statement Consulting -

Fabritiusstraße 19

D-47829 Krefeld

 

Gültig ab dem 01.01.2013


  1. 1.     Allgemeine Bestimmungen

    (1) Die Vertragsbedingungen gelten für den Auftrag zwischen dem Auftraggeber und Kristin Münch, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder durch Gesetz zwingend geregelt ist.
    (2) Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber / Besteller sind die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt bei laufenden Geschäftsverbindungen auch im Falle fernschriftlichen oder telefonischen Vertragsabschlusses.
    Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers/Käufers sind nur im Einzelfall gültig und auch nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.
    Eine Vertragserfüllung durch uns ersetzt diese schriftliche Bestätigung nicht.
    (3) Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
    Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich.
    (4) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vereinbarung.  

(5) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote von Kristin Münch und für sämtliche Verträge von Kristin Münch mit ihren Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von mir angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen.

 

  1. Umfang und Ausführung des Auftrags

    (1) Gegenstand des Auftrags ist die Beratung / Schulung/ Betreuung gem. Vertrag/Angebot. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein etwa erwartetes Ergebnis, z.B. in Form einer erfolgreichen Zertifizierung kann nicht gewährleistet werden.
    (2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen der Arbeit eines ordentlichen Beraters unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.
    (3) Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist, kann sich der Berater zur Durchführung des Auftrags der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen. Die Verantwortung trägt allein der Berater.
    (4) Der Berater ist in der Bestimmung der Arbeitszeit frei und nimmt in dieser Hinsicht Rücksprache mit dem Auftraggeber zur Abstimmung der Beratungs/Schulungstermine.
    (5) Der Berater verpflichtet sich, sich auf dem Gebiet, das seine Beratungs/Schulungstätigkeit umfasst, weiterzubilden und sich jederzeit über einschlägige Veränderungen seines Fachgebietes zu informieren.
     
  2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    Der Auftraggeber hat Sorge dafür zu tragen, dass:
    · dem Berater alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen bereitgestellt werden und
    ·
    die Prüfung der zugesandten Entwürfe oder Dokumente rechtzeitig geschieht und Änderungen dem Berater rechtzeitig zugehen.
     
  3. Auskünfte des Beraters

    Der Berater wird die Dokumentation mittels elektrischer Medien (EDV) erstellen. Mündliche Erklärungen des Beraters oder seiner Mitarbeiter über den Fortgang der Dokumentation oder die erzielten oder zu erwartenden Ergebnissen dienen nur der Erläuterung und sind dann ohne Verbindlichkeit, wenn Sie nicht schriftlich gegenbestätigt werden.

  4. Urheberrechtsschutz

    Der Auftraggeber hat die im Rahmen des Auftrages gefertigte Dokumentation in Form von Handbuch, Anweisungen, Formularen (wie auch z.B. Schulungsunterlagen) und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck zu verwenden, für den es gedacht ist. Eine Weitergabe der Dokumentation an Dritte, ohne dass ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers an dieser Weitergabe vorliegt, ist nur mit Einwilligung des Beraters gestattet. Eine Veröffentlichung oder gleichartige Verwendung bedarf in jedem Fall der Einwilligung des Beraters.


 

  1. Mängelbeseitigung

    (1) Weist die Dokumentation wesentliche Mängel auf, so hat der Auftraggeber das Recht, die Beseitigung dieser Mängel zu verlangen. Die Kosten der Mängelbeseitigung trägt der Berater, soweit Sie nicht die betriebliche Umsetzung betreffen, sondern ausschließlich die Dokumentation. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen.
    (2) Den Anspruch auf Beseitigung von wesentlichen Mängeln muss der Auftraggeber unverzüglich nach Empfang der Dokumentation schriftlich geltend machen.
    (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Formatierungsfehler, Rechenfehler und ähnliche Mängel, die in der Dokumentation enthalten sind, kann der Berater jederzeit berichtigen.
    Einfache Schreibfehler korrigiert der Kunde selbst.
     
  2. Haftung und Haftungsbegrenzung

    (1) Der Berater haftet höchstens bis zu 50 % des gesamten Honorars und auch nur dann, wenn die Berufshaftpflichtversicherung des Beraters dies ausdrücklich bestätigt. Seitens des Beraters besteht eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden.
    (2) Die Haftung begrenzt sich auf die schriftliche und per Elektronischer Medien erstellte Dokumentation incl. der Berichterstellung des unabhängigen Zertifizierers und der daraus evtl. erforderlichen Dokumentationskorrektur.
    (3) Der Berater haftet nicht für Belange, die sich aus der nicht korrekten innerbetrieblichen Umsetzung der Dokumentation ergeben. Hierfür hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.
    (4) Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nach der durchgeführten ersten Zertifizierung des unabhängigen Zertifizierers geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage seitens des Auftraggebers erhoben wird.
     
  3. Ausfertigung der Dokumentation

    Der Auftraggeber hat Anspruch auf einmalige, elektronisch gespeicherte Ausfertigung der Gesamtdokumentation.
     
  4. Geheimhaltung und Schweigepflicht

    Der Berater ist verpflichtet, über alle ihrer Natur nach vertraulichen Kenntnisse, welche die geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten betreffen und die er bei der Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat, Stillschweigen zu bewahren auch nach Beendigung des Vertrages. Er darf solche Kenntnisse weder Dritten unbefugt mitteilen noch zum Schaden anderer oder zu seinem oder zum Nutzen anderer unbefugt verwerten.

  5. Kündigung des Vertragsverhältnisses

    (1) Soweit keine andere individuelle vertragliche Vereinbarung getroffen ist, räumen wir unseren Kunden das Recht ein, jeden Beratungsvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nach-vertragliche Treuepflichten unberührt. Auftraggeber und Berater können den Vertrag nur aus wichtigen Gründen kündigen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    (2) Kündigt der Auftraggeber aus Gründen, die er zu vertreten hat, so behält der Berater den Anspruch auf die ganze vertragliche Vergütung abzüglich der Aufwendungen, die er infolge der Aufhebung des Vertrages tatsächlich erspart hat (Fahrtzeit, Fahrtkosten). Der Berater braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner und seiner Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt.
    (3) Kündigt der Berater aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat der Berater Anspruch auf die ganze vertragliche Vergütung gemäß Abschnitt (2).
    (4) Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigen Grunde, der auf vertragswidrigem Verhalten des Beraters beruht, so kann der Berater nur Vergütung für die bisher geleisteten Arbeiten verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Beraters bleiben unberührt.
    (5) Die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung entstandenen Honorare von Kristin Münch sind abzurechnen und zu zahlen.

 

 

 

 

  1. 11.   Kurzfristige Stornierung oder kurzfristige terminliche Änderung von vereinbarten Beratungsterminen

    Bei Stornierung oder kurzfristiger terminlicher Änderung des persönlich, telefonisch oder schriftlich vereinbarten Beratungstermins gelten grundsätzlich folgende Rücktrittsbedingungen:
  • o   Mehr als 5 Tage vor vereinbarten Beratungstermin: keine Anrechnung
  • o   3 - 5 Tage vor vereinbarten Beratungstermin:
    bei 3 Tagen = 50 %, bei 4 Tagen = 40 % und bei 5 Tagen = 30 % der vertraglichen Beratungspauschale
  • o   1 - 2 Wochentage und weniger vor vereinbarten Beratungstermin:
    100% der vertraglichen Beratungspauschale.

Die Aufwendungen, die wir uns infolge der Stornierung oder der kurzfristigen terminlichen Änderung tatsächlich erspart haben (Fahrtkosten), werden nicht berechnet.

  1. Vergütung und Spesen

    (1) Der Berater erhält ein Honorar nach der vertraglichen Vereinbarung. Er hat daneben Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, soweit dies vereinbart worden ist.
    (2) Eine Beanstandung der Arbeiten des Beraters berechtigt nicht dazu, Vergütung oder Auslagenersatz zurückzubehalten. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen des Beraters ist ausgeschlossen.
    (3) Für Reisetätigkeiten außerhalb des Wohnsitzes des Auftraggebers erhält der Berater aufgrund einer von Ihm, jeweils anzufertigender Aufstellung die ausgewiesenen Fahrtkosten.
    (4) Für außergewöhnliche Leistungen, z.B. die Erstellung umfangreicher Gutachten, aufwendige Schulungsveranstaltungen, betriebliche Audits bei Zulieferanten, mehrtägige Reisen bzw. Auslandsaufenthalte erfolgt zusätzliche Honorierung gem. gesonderter, von Fall zu Fall zu treffender Vereinbarung.

  2. Rechnungsstellung, Zahlung, Zuschläge

(1) Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist Kristin Münch berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich, im nach hinein dem Kunden in Rechnung zu stellen

(2)  Vertragsmäßig gestellte Rechnungen von Kristin Münch sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar und verstehen sich zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Kristin Münch über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(3) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung, gerät der Kunde automatisch in Verzug. HBS-Jörg Stahlschmidt e.K. ist für diesen Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (Stand 06.06.2007: 4,00%) zu verlangen. Dem Kunden entstehen weitere Gebühren, wenn er der schriftlichen Aufforderung, offene Rechnungen zu begleichen, nicht in der gesetzten Frist nachkommt. Ab der zweiten Mahnung werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen gestaffelte Mahngebühren erhoben. Diese betragen für die zweite Mahnung Euro 10.--, und für die dritte Mahnung Euro 15.--.

(4) AKONTOZAHLUNGEN werden mit 30% der geschätzten Auftragssumme bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Zwischenabrechnungen von erbrachten Leistungen sind bei Bedarf vor allem bei hohen Nebenkosten - sofern diese nicht direkt vom Kunden abgegolten werden (z.B. Flugtickets o.ä.) - zu vereinbaren. Wurde Pauschalhonorierung vereinbart, werden 50% des Pauschalbetrages zu Beginn und der Rest mit Abschluss des Beratungsauftrages in Rechnung gestellt.

Zuschläge werden für Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhoben:

- in europäischen Ländern 80%

- außerhalb Europas 120%


 

 

  1. Herausgabe von Unterlagen

    (1) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Berater/Sachverständige auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für die Durchführung des Auftrages erhalten hat.
    Dies gilt jedoch nicht für:
    - Schriftwechsel zwischen dem Berater und dem Auftraggeber
    - Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift oder Abschrift bereits besitzt.
    Der Berater kann von Unterlagen, die er im Rahmen des Auftrages für den Auftraggeber erstellt hat (Handbücher, Anweisungen, Formulare, Statistiken), Ablichtungen oder elektronische Kopien anfertigen und zurückbehalten.
    (2) Der Berater bewahrt seine Aufzeichnungen, Ablichtungen und elektronischen Kopien, die sich auf die Beratung beziehen, fünf Jahre auf. Diese dienen ausschließlich dem Zweck, im Rahmen weiterer Verträge Wartung, Aktualisierung der Dokumente oder interne Qualitätsaudits durchzuführen.
     
  2. Schriftform

    Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sowie Kündigungen nach Abschnitt 10 bedürfen der Schriftform.
     
  1. 16.  Teilnichtigkeit

    Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen.
  2. 17.   Der Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet (auf der Webseite von Kristin Münch) unter der Adresse www.statement-consulting.de/agb.html gilt als gleichwertig wie die postalische Zustellung, unabhängig davon, ob dieser Verweis postalisch, via E-Mail oder sonst wie elektronisch erfolgt ist. Ohne den ausdrücklichen Gegenbericht des Adressaten gilt die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet als erfolgt. Sollte die Kenntnisnahme im Internet aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so ist der Adressat verpflichtet, uns dies mitzuteilen, damit wir ihm ein gedrucktes Exemplar zustellen können.
     
  3. 18.   Gerichtsstand, Erfüllungsort

    Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Neuss.
    1. 19.   Gerichtsstand ist der berufliche Sitz des Beraters zur Zeit der Klageerhebung. Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen von Kristin Münch gilt nur deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber Kristin Münch keine Wirkung, selbst wenn Kristin Münch ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.Für Klagen von Kristin Münch gegen den Kunden ist Neuss gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 

Neuss, 01.01.2013