Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind gemäß § 135a des Sozialgesetz-buches (SGB) V grundsätzlich zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ihrer erbrachten Leistungen verpflichtet. Auch wenn der Gesetzgeber Physiotherapeuten (im Gegensatz zu Ärzten und Krankenhäusern) kein Qualitätsmanagementsystem (QMS) und auch keine Frist für seine Einführung vorschreibt, deckt ein effektives Qualitäts-management (QM) Verbesserungs-potenziale Ihrer Praxis auf, führt zum Einsparen von Kosten und trägt somit zum langfristigen Geschäftserfolg bei.
Auch bei den politischen Diskussionen um die zukünftige Gestaltung unseres Gesundheitssystems wird die Forderung der Kassen bezüglich qualitätsorientierter Vergütungssysteme immer lauter!
Nutzen Sie diese Forderung einfach zu ihrem Vorteil!